Was werdende Eltern wissen sollten...
Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit sind Abschnitte im Leben einer Frau bzw. einer werdenden Familie, die mit besondern körperlichen, psychischen und sozialen Veränderungen und Belastungen einhergehen. Während dieser Zeit bedarf es einer einfühlsamen und professionellen Betreuung, die Hebammen bieten können.
Die Hebammenhilfe umfasst vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit folgende Bereiche:
- Vorgespräche und Beratung
- Vorsorgeuntersuchungen
- Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft
- Geburtsvorbereitung und Schwangerengymnastik
- Geburtshilfe (zu Hause, im Geburtshaus, im Krankenhaus)
- Wochenbettbetreuung
- Stillberatung
- Rückbildungsgymnastik
Die Kosten für diese Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Auch Eltern mit einem adoptierten Baby und Paare mit einem glücklosen Schwangerschaftsende haben Anspruch auf Hebammenhilfe.
Es ist sinnvoll, sich frühzeitig in der Schwangerschaft mit einer Hebamme in Verbindung zu setzten. Eine Liste mit Hebammen in ihrer Nähe finden Sie auf diesen Seiten.
Vorgespräche und Beratung
Sie haben in der Schwangerschaft jederzeit die Möglichkeit, Kontakt zu einer Hebamme Ihrer Wahl zur Beratung aufzunehmen. Hier können zum Beispiel Fragen zur Ernährung, Pränataldiagnostik, veränderten Körperwahrnehmung, Planung der Geburt, sozialen Hilfen, etc. in Ruhe besprochen werden.
Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangeren durch eine Hebamme können ergänzend, ggf. auch alternativ zur Betreuung durch Ärzte/Ärztinnen zu Hause oder in der Hebammenpraxis durchgeführt werden.
Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft
Wenn Sie in der Schwangerschaft Probleme oder Beschwerden wie zum Beispiel vorzeitige Wehen, Wassereinlagerungen, Ischiasprobleme, verstärkte Übelkeit oder ähnliches haben, können Sie von einer Hebamme zu Hause besucht werden oder mit ihr einen Termin in der Hebammenpraxis vereinbaren.
Geburtsvorbereitung und Schwangerengymnastik
Geburtsvorbereitungskurse für Frauen alleine oder gemeinsam mit dem Partner werden von Hebammen, Geburtshäusern, geburtshilflichen Abteilungen an Krankenhäusern und anderen Institutionen angeboten.
Sie sollten sich frühzeitig, etwa ab der 16. Schwangerschaftswoche für einen Kurs anmelden. Ein günstiger Beginn für einen Kurs, der in der Regel 7 Wochen je 2 Stunden dauert, ist zwischen der 29. und 31. Schwangerschaftswoche.
Kursinhalte sind
- psychische und körperliche Vorbereitung auf die Geburt und die Zeit danach durch
- Körper-, Atem- und Entspannungsübungen sowie durch
- informierende Gespräche rund um die Schwangerschaft, den Geburtsablauf, das Wochenbett, das Stillen und die erste Zeit mit dem Neugeborenen.
In besonderen Situationen, zum Beispiel wenn Sie Bettruhe einhalten müssen, besteht die Möglichkeit der Einzelgeburtsvorbereitung bei Ihnen zu Hause. Dafür ist eine ärztliche Bescheinigung / Verordnung erforderlich.
Die Partnergebühr wird von den Krankenkassen üblicherweise nicht übernommen und muss daher privat bezahlt werden.
Neben Atem-, Entspannungs- und Wahrnehmungsübungen zielen die Inhalte der Schwangerengymnastik, die teilweise auch im Wasser („Aquafit”) stattfindet, vor allem auf die Kräftigung und Entlastung der durch die Schwangerschaft besonders beanspruchten Bereiche des Körpers. Bewegung als ein wichtiger Aspekt der Vorbereitung auf die Geburt steht hier im Vordergrund.
Die Krankenkassen übernehmen entweder die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs oder für einen Schwangerengymnastikkurs. Möchten Sie an beiden Kursarten teilnehmen, sind die Kosten für einen der beiden selbst zu tragen.
Geburtshilfe
(zu Hause, im Geburtshaus, im Krankenhaus)Wenn Sie über die Möglichkeit einer Hausgeburt oder Geburt in einem Geburtshaus nachdenken, wenden Sie sich bitte frühzeitig an eine in diesem Bereich tätige Hebamme.
Das gegenseitige Kennenlernen und die Klärung persönlicher Vorstellungen sind dabei besonders wichtig.
Einige sonst nur ambulant arbeitende Hebammen betreuen als „Beleghebammen” auch Frauen bei Geburten im Krankenhaus.
Wochenbettbetreuung
Sie haben Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme, ganz gleich, ob sie nach der Geburt mehrere Tage in der Klink verbringen, Sie diese wenige Stunden nach der Geburt mit Ihrem Kind verlassen, oder ihr Kind zu Hause zur Welt bringen.
Diese Betreuung ist bis zu acht Wochen nach der Geburt möglich und beinhaltet
bei der Mutter:
- Beratung bei allen anstehenden Fragen und Problemen
- Anleitung zum Stillen, Hilfe bei Stillproblemen
- Überwachung der Rückbildungsvorgänge
- Beobachtung der Wundheilungsprozesse bei Dammschnitt, Dammriss, Kaiserschnitt
- Wochenbettgymnastik
beim Kind:
- Beobachtung und Untersuchung des Neugeborenen (Gewicht, Trinkverhalten, etc.)
- Blutabnahme für Stoffwechseluntersuchung
- Versorgung des Nabels, Anleitung zur Nabelpflege
- Anleitung zur Pflege des Babys
- Beratung bei allen Fragen und Problemen (z.B. Blähungen)
Stillberatung
Auch nach Ende der Wochenbettbetreuung besteht die Möglichkeit, eine Hebamme bei Fragen zum Stillen, auch zum Abstillen zu Rate zu ziehen.
Die Krankenkasse übernimmt Kosten für zwei telefonische und zwei persönliche Kontakte bis zum Ende der Stillzeit, bei besonderen Problemen mit ärztlicher Verordnung ggf. auch häufiger.
Rückbildungsgymnastik
Ungefähr 6 bis 8 Wochen nach der Geburt können Sie mit einem Rückbildungskurs beginnen. Hier werden gezielte Übungen für den Beckenboden, den Rücken, die Bauch- und Beinmuskulatur durchgeführt zur Straffung von Muskeln und Bändern. Unterstützt durch Atem- und Entspannungsübungen hat dieser Kurs auch einen positiven Einfluss auf des seelische Gleichgewicht der jungen Mütter.
Die Kosten für 10 Kursstunden werden von den Krankenkassen übernommen.