Wochenbettbetreuung
Sie haben Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme, ganz gleich, ob sie nach der Geburt mehrere Tage in der Klink verbringen, Sie diese wenige Stunden nach der Geburt mit Ihrem Kind verlassen, oder ihr Kind zu Hause zur Welt bringen.
Diese Betreuung ist bis zu acht Wochen nach der Geburt möglich und beinhaltet
bei der Mutter:
- Beratung bei allen anstehenden Fragen und Problemen
- Anleitung zum Stillen, Hilfe bei Stillproblemen
- Überwachung der Rückbildungsvorgänge
- Beobachtung der Wundheilungsprozesse bei Dammschnitt, Dammriss, Kaiserschnitt
- Wochenbettgymnastik
beim Kind:
- Beobachtung und Untersuchung des Neugeborenen (Gewicht, Trinkverhalten, etc.)
- Blutabnahme für Stoffwechseluntersuchung
- Versorgung des Nabels, Anleitung zur Nabelpflege
- Anleitung zur Pflege des Babys
- Beratung bei allen Fragen und Problemen (z.B. Blähungen)
Stillberatung
Auch nach Ende der Wochenbettbetreuung besteht die Möglichkeit, eine Hebamme bei Fragen zum Stillen, auch zum Abstillen zu Rate zu ziehen.
Die Krankenkasse übernimmt Kosten für zwei telefonische und zwei persönliche Kontakte bis zum Ende der Stillzeit, bei besonderen Problemen mit ärztlicher Verordnung ggf. auch häufiger.
Rückbildungsgymnastik
Ungefähr 6 bis 8 Wochen nach der Geburt können Sie mit einem Rückbildungskurs beginnen. Hier werden gezielte Übungen für den Beckenboden, den Rücken, die Bauch- und Beinmuskulatur durchgeführt zur Straffung von Muskeln und Bändern. Unterstützt durch Atem- und Entspannungsübungen hat dieser Kurs auch einen positiven Einfluss auf des seelische Gleichgewicht der jungen Mütter.
Die Kosten für 10 Kursstunden werden von den Krankenkassen übernommen.
