Wochenbettbetreuung

Sie haben Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme, ganz gleich, ob sie nach der Geburt mehrere Tage in der Klink verbringen, Sie diese wenige Stunden nach der Geburt mit Ihrem Kind verlassen, oder ihr Kind zu Hause zur Welt bringen.

Diese Betreuung ist bis zu acht Wochen nach der Geburt möglich und beinhaltet
bei der Mutter:

beim Kind:

zum Seitenanfang

Stillberatung

Auch nach Ende der Wochenbettbetreuung besteht die Möglichkeit, eine Hebamme bei Fragen zum Stillen, auch zum Abstillen zu Rate zu ziehen.

Die Krankenkasse übernimmt Kosten für zwei telefonische und zwei persönliche Kontakte bis zum Ende der Stillzeit, bei besonderen Problemen mit ärztlicher Verordnung ggf. auch häufiger.

zum Seitenanfang

Rückbildungsgymnastik

Ungefähr 6 bis 8 Wochen nach der Geburt können Sie mit einem Rückbildungskurs beginnen. Hier werden gezielte Übungen für den Beckenboden, den Rücken, die Bauch- und Beinmuskulatur durchgeführt zur Straffung von Muskeln und Bändern. Unterstützt durch Atem- und Entspannungsübungen hat dieser Kurs auch einen positiven Einfluss auf des seelische Gleichgewicht der jungen Mütter.

Die Kosten für 10 Kursstunden werden von den Krankenkassen übernommen.